Bewilligung für den Handel mit Tieren
Beschreibung
Wer Handel und Gewerbe mit Tieren betreibt, benötigt eine Bewilligung des Veterinärdienstes. Das gilt für den Tier- und Viehhandel, für internationale Tiertransporte, gewisse Märkte und Ausstellungen sowie den Import. Ebenso für Werbung mit Tieren.Unter "Optionen" können Sie in der weiteren Bearbeitung ihre eingegebenen Daten zwischenspeichern und zu jeder Zeit wieder in das Formular laden.
Richtet sich an
wer Tierhandel betreiben will oder Werbung mit Tieren macht.Zeitlicher Aufwand und benötigte Unterlagen
Für die vollständige Ausfüllung dieses Formulars werden ca. 30 Minuten benötigt.- Nachweis über Räumlichkeiten : Die Räume, Gehege und Einrichtungen müssen den Anforderungen entsprechen und sicher für die Tiere sein.
-> Bestätigung Baubehörde Gemeinde, ob diese Gebäudenutzung baurechtlich /raumplanerisch bewilligungsfähig ist. - Ausbildungsbelege bei neuer Tierhaltung beilegen (wenn nötig).
- Fotos
- Ausbildungs- und Weiterbildungsnachweise
- Tierbestandeskontrolle oder Art und Anzahl Tiere (Jahresumfang)
- Anzahl Gehege und maximale Belegung pro Gehege
- Kopie Haftplichtpolice
- Andere